Tippfehler behoben, Formulierungen angepasst.
definitiv -> kanonisch, Votetaker reicht nicht nur den 1. CfV ein, genannt wird _die Anzahl_ der Stimmen. Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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							parent
							
								
									c4d5696a98
								
							
						
					
					
						commit
						6e1685af33
					
				
					 2 changed files with 9 additions and 8 deletions
				
			
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			@ -2,6 +2,7 @@ dana-manual 2.1.5 (unreleased)
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  * URL der GVV-FAQ angepasst.
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  * URL der Moderationswebseiten korrigiert.
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  * Tippfehler behoben, einige Formulierungen angepasst.
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dana-manual 2.1.4 (2011-06-12)
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										16
									
								
								dana-manual
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										16
									
								
								dana-manual
									
										
									
									
									
								
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			@ -113,7 +113,7 @@ Listen der Newsgroups gef
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Liste kann dann jeder Newsserverbetreiber seinen Gruppenbestand
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abgleichen.
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Für de.* wird die definitive Liste der bestehenden Newsgroups von der
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Für de.* wird die kanonische Liste der bestehenden Newsgroups von der
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Moderation von de.admin.news.announce geführt, die jeden Monat auch
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eine entsprechende, digital signierte Steuernachricht (checkgroups)
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versendet, mit der die meisten Newsserverbetreiber ihren
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			@ -224,7 +224,7 @@ Wochen) oder der Ver
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* einwöchige Einspruchsfrist
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Die Abstimmung wird durch einen Abstimmungsleiter ("Votetaker")
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durchgeführt, der den 1. CfV zur Veröffentlichung einreicht, die
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durchgeführt, der die CfVs zur Veröffentlichung einreicht, die
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Stimmen per E-Mail sammelt, bestätigt und auszählt und am Ende das
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Ergebnis der Abstimmung zur Veröffentlichung einreicht. Es muss sich
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dabei ausdrücklich nicht um dieselbe Person wie den Proponenten
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			@ -929,7 +929,7 @@ Sonderf
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  besteht, dass entweder kein Vorschlag eine Mehrheit erhält (obwohl
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  die Mehrzahl der Abstimmenden durchaus generell für eine Einrichtung
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  der entsprechenden Gruppe(n) ist) oder am Ende ein Konglomerat von
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  Vorschlägen angenommen wird, dass so niemand gewollt hat.
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  Vorschlägen angenommen wird, das so niemand gewollt hat.
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  Die für die Abstimmung in diesem Fall zu beachtenden Regeln für
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  "kombinierte Votings" finden sich in Teil 9 der Einrichtungsregeln
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			@ -1483,11 +1483,11 @@ Einwilligungserkl
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Danach ist eine Ergebnisveröffentlichung ("Result") vorzubereiten.
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Üblich ist es, die Gesamtzahl der gültigen Stimmen und sodann für
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jeden Abstimmungspunkt die JA- und NEIN-Stimmen sowie die Enthaltungen
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und ungültigen Stimmabgaben zu nennen. Angenommen ist der Vorschlag,
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wenn mindestens 60 JA-Stimmen eingegangen sind und die Anzahl der JA-
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Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der NEIN-Stimmen
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(2/3-Mehrheit).
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jeden Abstimmungspunkt die Anzahl der JA- und NEIN-Stimmen, der
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Enthaltungen und ungültigen Stimmabgaben zu nennen. Angenommen ist der
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Vorschlag, wenn mindestens 60 JA-Stimmen eingegangen sind und die
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Anzahl der JA-Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl
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der NEIN-Stimmen (2/3-Mehrheit).
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Zwingend ist zudem die Veröffentlichung einer Liste aller Abstimmenden
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mit Namen und E-Mail-Adresse sowie Stimmabgabe. Auch Enthaltungen und
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