Tippfehler behoben, Formulierungen angepasst.

definitiv -> kanonisch,
Votetaker reicht nicht nur den 1. CfV ein,
genannt wird _die Anzahl_ der Stimmen.

Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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Michael Ottenbruch 2011-10-02 22:16:57 +02:00 committed by Thomas Hochstein
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@ -2,6 +2,7 @@ dana-manual 2.1.5 (unreleased)
* URL der GVV-FAQ angepasst.
* URL der Moderationswebseiten korrigiert.
* Tippfehler behoben, einige Formulierungen angepasst.
dana-manual 2.1.4 (2011-06-12)

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@ -113,7 +113,7 @@ Listen der Newsgroups gef
Liste kann dann jeder Newsserverbetreiber seinen Gruppenbestand
abgleichen.
Für de.* wird die definitive Liste der bestehenden Newsgroups von der
Für de.* wird die kanonische Liste der bestehenden Newsgroups von der
Moderation von de.admin.news.announce geführt, die jeden Monat auch
eine entsprechende, digital signierte Steuernachricht (checkgroups)
versendet, mit der die meisten Newsserverbetreiber ihren
@ -224,7 +224,7 @@ Wochen) oder der Ver
* einwöchige Einspruchsfrist
Die Abstimmung wird durch einen Abstimmungsleiter ("Votetaker")
durchgeführt, der den 1. CfV zur Veröffentlichung einreicht, die
durchgeführt, der die CfVs zur Veröffentlichung einreicht, die
Stimmen per E-Mail sammelt, bestätigt und auszählt und am Ende das
Ergebnis der Abstimmung zur Veröffentlichung einreicht. Es muss sich
dabei ausdrücklich nicht um dieselbe Person wie den Proponenten
@ -929,7 +929,7 @@ Sonderf
besteht, dass entweder kein Vorschlag eine Mehrheit erhält (obwohl
die Mehrzahl der Abstimmenden durchaus generell für eine Einrichtung
der entsprechenden Gruppe(n) ist) oder am Ende ein Konglomerat von
Vorschlägen angenommen wird, dass so niemand gewollt hat.
Vorschlägen angenommen wird, das so niemand gewollt hat.
Die für die Abstimmung in diesem Fall zu beachtenden Regeln für
"kombinierte Votings" finden sich in Teil 9 der Einrichtungsregeln
@ -1483,11 +1483,11 @@ Einwilligungserkl
Danach ist eine Ergebnisveröffentlichung ("Result") vorzubereiten.
Üblich ist es, die Gesamtzahl der gültigen Stimmen und sodann für
jeden Abstimmungspunkt die JA- und NEIN-Stimmen sowie die Enthaltungen
und ungültigen Stimmabgaben zu nennen. Angenommen ist der Vorschlag,
wenn mindestens 60 JA-Stimmen eingegangen sind und die Anzahl der JA-
Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der NEIN-Stimmen
(2/3-Mehrheit).
jeden Abstimmungspunkt die Anzahl der JA- und NEIN-Stimmen, der
Enthaltungen und ungültigen Stimmabgaben zu nennen. Angenommen ist der
Vorschlag, wenn mindestens 60 JA-Stimmen eingegangen sind und die
Anzahl der JA-Stimmen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl
der NEIN-Stimmen (2/3-Mehrheit).
Zwingend ist zudem die Veröffentlichung einer Liste aller Abstimmenden
mit Namen und E-Mail-Adresse sowie Stimmabgabe. Auch Enthaltungen und