Neuer Abschnitt: Verfahren nach Teil 6a (4.3.)
Der neue Abschnitt erlaeutert das Verfahren mit persoenlichem Wahlschein nach Teil 6a der Einrichtungsregeln. Die bisherigen Abschnitte 4.3. und 4.4. werden entsprechend Abschnitte 4.4. und 4.5. Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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4dac2d557d
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8c1ffd9271
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@ -1,5 +1,8 @@
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dana-manual 2.1.6 (unreleased)
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* Beschreibung des Abstimmungsverfahrens
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mit persoenlichen Wahlscheinen.
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dana-manual 2.1.5 (2011-10-04)
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3
TODO
3
TODO
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@ -2,6 +2,5 @@
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* Ergaenzungen
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- Beschreibung des Abstimmungsverfahrens mit persoenlichen Wahlscheinen
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- Beschreibung der vereinfachten Verfahren
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- kurzer ueberblick zu Loeschungen, Umbenennungen und Statusaenderungen
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- kurzer ueberblick zu Loeschungen, Umbenennungen und Statusaenderungen
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52
dana-manual
52
dana-manual
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@ -47,8 +47,9 @@ Inhalt
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4. Abstimmungsphase
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4.1. Voraussetzungen für die Durchführung einer Abstimmung
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4.2. Inhalt und Aufbau eines CfV
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4.3. Abstimmungsphase
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4.4. Auswertung und Ergebnis der Abstimmung
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4.3. Sonderfall: CfV mit persönlichem Wahlschein
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4.4. Abstimmungsphase
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4.5. Auswertung und Ergebnis der Abstimmung
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5. Verfahrensabschluss und Umsetzung
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@ -1410,7 +1411,48 @@ werden. Den zutreffenden Endtermin der Abstimmung, der sich aus dem
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Zeitpunkt der Veröffentlichung ergibt, setzt die Moderation dann
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selbst ein.
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4.3. Abstimmungsphase
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4.3. Sonderfall: CfV mit persönlichem Wahlschein
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Ergänzend zu der üblichen Form der Abstimmung, bei der bereits der CfV
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einen Wahlschein enthält, sehen die Einrichtungsregeln in ihrem Teil
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6a auch die Möglichkeit einer Abstimmung unter Verwendung persönlicher
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Wahlscheine vor.
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Diese 1998/1999 eingeführte Verfahrensweise [5] soll die Manipulation
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von Abstimmungen erschweren, indem sie das normale
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Abstimmungsverfahren durch ein Zwei-Schritt-Verfahren ersetzt: der
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Abstimmungswillige muss zunächst einen persönlichen Wahlschein beim
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Votetaker anfordern, der ein kodiertes, eindeutig dem
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Abstimmungswilligen zuzuordnendes Merkmal erhält und sodann diesen
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persönlichen - und an seine E-Mail-Adresse gekoppelten - Wahlschein
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ausgefüllt zurücksenden. Andere Wahlscheine oder die Verwendung einer
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anderen E-Mail-Adresse werden nicht akzeptiert.
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Diese Vorgehensweise soll u.a. verhindern, dass vorausgefüllte
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Wahlscheine verbreitet werden, die durch beliebige Netzteilnehmer ohne
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Kenntnis des Verfahrens (oder gar ohne Kenntnis von der Existenz des
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Usenets) dann an die Abstimmungsadresse versandt werden. Als
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Nebeneffekt wird damit die zur selben Zeit festgeschriebene Forderung,
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dass die zur Abstimmung verwendete Adresse gültig sein, d.h. E-Mails
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entgegennehmen muss, überprüfbar - denn nur wer eine gültige Adresse
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als Absender verwendet, kann den Wahlschein erhalten, und nur so - und
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mit dieser Adresse - kann er an der Abstimmung teilnehmen.
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Da allerdings weiterhin andere Manipulationsmöglichkeiten verbleiben
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und der Aufwand für die Durchführung dieses Verfahrens vergleichsweise
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hoch ist, wird ein Verfahren nach Teil 6a der Regeln nur selten
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durchgeführt.
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In der Abstimmungssoftware Usevote (siehe 4.1.) ist die Durchführung
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solcher Verfahren implementiert.
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[5] Der Vorschlag und die entsprechende Begründung lassen sich im
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Archiv von Google Groups unter
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<http://groups.google.com/group/de.admin.news.announce/browse_frm/thread/fd056d977d6a5240>
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nachlesen.
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4.4. Abstimmungsphase
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Während der drei- oder vierwöchigen Abstimmungsphase muss der
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@ -1442,7 +1484,7 @@ Tage vor dem geplanten Ver
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Mit dem Ablauf der Abstimmungsperiode (in der Regel um Mitternacht)
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endet die Abstimmung. Verspätete Stimmen werden nicht mehr gezählt.
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4.4. Auswertung und Ergebnis der Abstimmung
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4.5. Auswertung und Ergebnis der Abstimmung
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Nach dem Ende der Abstimmung wird diese durch den Votetaker ausgezählt.
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@ -1510,7 +1552,7 @@ jeder Interessierte Einspruch mit der Begr
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bei der Durchführung der Abstimmung schwerwiegende Unregelmäßigkeiten
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gab. Das können bspw. technische Probleme mit der Abstimmadresse sein,
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die Nichtwertung oder falsche Wertung von Stimmen durch den Votetaker
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oder einer der bereits unter 4.4. angerissenen Manipulationsversuche.
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oder einer der bereits unter 4.5. angerissenen Manipulationsversuche.
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Mit fruchtlosem Ablauf der Einspruchsfrist wird das Ergebnis der
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Abstimmung bestandskräftig; die Moderation von de.admin.news.announce
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