Dauer des Abstimmungszeitraums (1 Monat) angepasst.
Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums betraegt einen Monat, nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist aber der empfohlene (oder jedenfalls uebliche) Hoechstzeitraum. Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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8ec7c2b45d
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b6b1b7bab5
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@ -7,6 +7,9 @@ dana-manual 2.2.2 (unreleased)
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"Entscheidungsfindung bei mehreren Moeglichkeiten" und des
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dan-Glossars aktualisiert.
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* Verweis auf "erweiterte Suche" bei Google Groups entfernt.
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* Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums ist ein Monat,
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nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist aber der empfohlene
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(oder jedenfalls uebliche) Hoechstzeitraum.
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dana-manual 2.2.1 (2012-01-12)
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7
TODO
7
TODO
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@ -1,10 +1,3 @@
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dana-manual To-Do-Liste
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* Abstimmungsdauer:
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Die Regeln sprechen von einer Maximaldauer von
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einem Monat (nicht vier Wochen).
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-> Klarstellung
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-> Hinweis auf empfohlene Beschränkung auf
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vier Wochen
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45
dana-manual
45
dana-manual
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@ -227,7 +227,7 @@ Wochen) oder der Ver
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den übrigen Gruppen
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* Abstimmung erfolgt per E-Mail, Stimmabgaben werden in der Regel per
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E-Mail bestätigt
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* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (4 Wochen)
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* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (~ 4 Wochen)
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* in der Regel Einreichung eines 2. CfV zur "Halbzeit"
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* Einreichung des Ergebnisses mit Namen und Stimmabgaben der
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Abstimmenden
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@ -1281,8 +1281,19 @@ muss die notwendigen Eigenschaften der einzurichtenden Gruppe (Name,
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Kurzbeschreibung, Charta, Status, ggf. Moderator) und die für die
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Teilnahme an der Abstimmung notwendigen Informationen, namentlich die
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Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
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den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
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muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
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den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten.
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Der Abstimmungszeitraum muss mindestens drei Wochen, darf aber
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höchstens einen Monat betragen. Üblicherweise wird diese Frist nicht
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ausgeschöpft, sondern stattdessen eine Abstimmungsdauer von vier
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Wochen angesetzt. Das hat zum einen den Vorteil, dass die "Halbzeit",
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nach der ein 2. CfV veröffentlicht werden soll, mit "zwei Wochen"
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leichter bestimmbar ist. Zum anderen ist es üblich, Abstimmungen
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um Mitternacht enden zu lassen. Daher könnten sich bei einer
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Abstimmungsdauer von einem Monat und Veröffentlichung des 1. CfV bspw.
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um 16:30 Uhr unnötige Diskussionen ergeben, ob damit nicht die
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Höchstfrist von einem Monat um siebeneinhalb Stunden (bis Mitternacht)
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überschritten wird.
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Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
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übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
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@ -1463,20 +1474,20 @@ solcher Verfahren implementiert.
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4.4. Abstimmungsphase
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Während der drei- oder vierwöchigen Abstimmungsphase muss der
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Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar sein. Jede abgegebene Stimme
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sollte - nach Möglichkeit einigermaßen zeitnah, am besten
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automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in dieser Bestätigung
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sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher Name sowie welche
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Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden. Für Zwecke der
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Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu erfassen; an diese
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sollte auch die Bestätigung versandt werden, um sicherzustellen, dass
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diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen Absender stammte (und
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die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail dort empfangen werden
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kann). Außerdem sollte in der Bestätigung angegeben sein, wie eine
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Stimme nachträglich geändert oder komplett zurückgezogen werden kann
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(wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet wurde, die nicht im Usenet
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veröffentlicht werden soll.)
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Während der drei- oder vierwöchigen (maximal aber einmonatigen)
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Abstimmungsphase muss der Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar
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sein. Jede abgegebene Stimme sollte - nach Möglichkeit einigermaßen
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zeitnah, am besten automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in
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dieser Bestätigung sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher
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Name sowie welche Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden.
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Für Zwecke der Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu
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erfassen; an diese sollte auch die Bestätigung versandt werden, um
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sicherzustellen, dass diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen
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Absender stammte (und die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail
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dort empfangen werden kann). Außerdem sollte in der Bestätigung
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angegeben sein, wie eine Stimme nachträglich geändert oder komplett
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zurückgezogen werden kann (wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet
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wurde, die nicht im Usenet veröffentlicht werden soll.)
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In der Mitte der Abstimmungsphase ist es üblich, einen 2. CfV zu
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veröffentlichen, der dem 1. CfV inhaltlich entspricht, der aber eine
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