Dauer des Abstimmungszeitraums (1 Monat) angepasst.

Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums betraegt
einen Monat, nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist
aber der empfohlene (oder jedenfalls uebliche)
Hoechstzeitraum.

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@ -7,6 +7,9 @@ dana-manual 2.2.2 (unreleased)
"Entscheidungsfindung bei mehreren Moeglichkeiten" und des
dan-Glossars aktualisiert.
* Verweis auf "erweiterte Suche" bei Google Groups entfernt.
* Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums ist ein Monat,
nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist aber der empfohlene
(oder jedenfalls uebliche) Hoechstzeitraum.
dana-manual 2.2.1 (2012-01-12)

7
TODO
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@ -1,10 +1,3 @@
dana-manual To-Do-Liste
=======================
* Abstimmungsdauer:
Die Regeln sprechen von einer Maximaldauer von
einem Monat (nicht vier Wochen).
-> Klarstellung
-> Hinweis auf empfohlene Beschränkung auf
vier Wochen

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@ -227,7 +227,7 @@ Wochen) oder der Ver
den übrigen Gruppen
* Abstimmung erfolgt per E-Mail, Stimmabgaben werden in der Regel per
E-Mail bestätigt
* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (4 Wochen)
* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (~ 4 Wochen)
* in der Regel Einreichung eines 2. CfV zur "Halbzeit"
* Einreichung des Ergebnisses mit Namen und Stimmabgaben der
Abstimmenden
@ -1281,8 +1281,19 @@ muss die notwendigen Eigenschaften der einzurichtenden Gruppe (Name,
Kurzbeschreibung, Charta, Status, ggf. Moderator) und die für die
Teilnahme an der Abstimmung notwendigen Informationen, namentlich die
Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten.
Der Abstimmungszeitraum muss mindestens drei Wochen, darf aber
höchstens einen Monat betragen. Üblicherweise wird diese Frist nicht
ausgeschöpft, sondern stattdessen eine Abstimmungsdauer von vier
Wochen angesetzt. Das hat zum einen den Vorteil, dass die "Halbzeit",
nach der ein 2. CfV veröffentlicht werden soll, mit "zwei Wochen"
leichter bestimmbar ist. Zum anderen ist es üblich, Abstimmungen
um Mitternacht enden zu lassen. Daher könnten sich bei einer
Abstimmungsdauer von einem Monat und Veröffentlichung des 1. CfV bspw.
um 16:30 Uhr unnötige Diskussionen ergeben, ob damit nicht die
Höchstfrist von einem Monat um siebeneinhalb Stunden (bis Mitternacht)
überschritten wird.
Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
@ -1463,20 +1474,20 @@ solcher Verfahren implementiert.
4.4. Abstimmungsphase
---------------------
Während der drei- oder vierwöchigen Abstimmungsphase muss der
Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar sein. Jede abgegebene Stimme
sollte - nach Möglichkeit einigermaßen zeitnah, am besten
automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in dieser Bestätigung
sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher Name sowie welche
Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden. Für Zwecke der
Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu erfassen; an diese
sollte auch die Bestätigung versandt werden, um sicherzustellen, dass
diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen Absender stammte (und
die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail dort empfangen werden
kann). Außerdem sollte in der Bestätigung angegeben sein, wie eine
Stimme nachträglich geändert oder komplett zurückgezogen werden kann
(wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet wurde, die nicht im Usenet
veröffentlicht werden soll.)
Während der drei- oder vierwöchigen (maximal aber einmonatigen)
Abstimmungsphase muss der Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar
sein. Jede abgegebene Stimme sollte - nach Möglichkeit einigermaßen
zeitnah, am besten automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in
dieser Bestätigung sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher
Name sowie welche Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden.
Für Zwecke der Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu
erfassen; an diese sollte auch die Bestätigung versandt werden, um
sicherzustellen, dass diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen
Absender stammte (und die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail
dort empfangen werden kann). Außerdem sollte in der Bestätigung
angegeben sein, wie eine Stimme nachträglich geändert oder komplett
zurückgezogen werden kann (wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet
wurde, die nicht im Usenet veröffentlicht werden soll.)
In der Mitte der Abstimmungsphase ist es üblich, einen 2. CfV zu
veröffentlichen, der dem 1. CfV inhaltlich entspricht, der aber eine