Dauer des Abstimmungszeitraums (1 Monat) angepasst.
Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums betraegt einen Monat, nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist aber der empfohlene (oder jedenfalls uebliche) Hoechstzeitraum. Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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									8ec7c2b45d
								
							
						
					
					
						commit
						b6b1b7bab5
					
				
					 3 changed files with 31 additions and 24 deletions
				
			
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					@ -7,6 +7,9 @@ dana-manual 2.2.2 (unreleased)
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    "Entscheidungsfindung bei mehreren Moeglichkeiten" und des
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					    "Entscheidungsfindung bei mehreren Moeglichkeiten" und des
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    dan-Glossars aktualisiert.
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					    dan-Glossars aktualisiert.
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  * Verweis auf "erweiterte Suche" bei Google Groups entfernt.
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					  * Verweis auf "erweiterte Suche" bei Google Groups entfernt.
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					  * Die maximale Dauer des Abstimmungszeitraums ist ein Monat,
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					    nicht (nur) vier Wochen. Letzteres ist aber der empfohlene
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					    (oder jedenfalls uebliche) Hoechstzeitraum.
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dana-manual 2.2.1 (2012-01-12)
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					dana-manual 2.2.1 (2012-01-12)
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										7
									
								
								TODO
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										7
									
								
								TODO
									
										
									
									
									
								
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					@ -1,10 +1,3 @@
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                        dana-manual To-Do-Liste
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					                        dana-manual To-Do-Liste
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			||||||
                        =======================
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					                        =======================
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* Abstimmungsdauer:
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  Die Regeln sprechen von einer Maximaldauer von
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  einem Monat (nicht vier Wochen).
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  -> Klarstellung
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			||||||
  -> Hinweis auf empfohlene Beschränkung auf
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     vier Wochen
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										45
									
								
								dana-manual
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										45
									
								
								dana-manual
									
										
									
									
									
								
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					@ -227,7 +227,7 @@ Wochen) oder der Ver
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			||||||
  den übrigen Gruppen
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					  den übrigen Gruppen
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* Abstimmung erfolgt per E-Mail, Stimmabgaben werden in der Regel per
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					* Abstimmung erfolgt per E-Mail, Stimmabgaben werden in der Regel per
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  E-Mail bestätigt
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					  E-Mail bestätigt
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* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (4 Wochen)
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					* Mindestdauer: 3 Wochen, Höchstdauer: 1 Monat (~ 4 Wochen)
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* in der Regel Einreichung eines 2. CfV zur "Halbzeit"
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					* in der Regel Einreichung eines 2. CfV zur "Halbzeit"
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* Einreichung des Ergebnisses mit Namen und Stimmabgaben der
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					* Einreichung des Ergebnisses mit Namen und Stimmabgaben der
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  Abstimmenden
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					  Abstimmenden
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					@ -1281,8 +1281,19 @@ muss die notwendigen Eigenschaften der einzurichtenden Gruppe (Name,
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Kurzbeschreibung, Charta, Status, ggf. Moderator) und die für die
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					Kurzbeschreibung, Charta, Status, ggf. Moderator) und die für die
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Teilnahme an der Abstimmung notwendigen Informationen, namentlich die
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					Teilnahme an der Abstimmung notwendigen Informationen, namentlich die
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Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
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					Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
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			||||||
den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
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					den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten.
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muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
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					Der Abstimmungszeitraum muss mindestens drei Wochen, darf aber
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					höchstens einen Monat betragen. Üblicherweise wird diese Frist nicht
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					ausgeschöpft, sondern stattdessen eine Abstimmungsdauer von vier
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					Wochen angesetzt. Das hat zum einen den Vorteil, dass die "Halbzeit",
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					nach der ein 2. CfV veröffentlicht werden soll, mit "zwei Wochen"
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					leichter bestimmbar ist. Zum anderen ist es üblich, Abstimmungen
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					um Mitternacht enden zu lassen. Daher könnten sich bei einer
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					Abstimmungsdauer von einem Monat und Veröffentlichung des 1. CfV bspw.
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					um 16:30 Uhr unnötige Diskussionen ergeben, ob damit nicht die
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					Höchstfrist von einem Monat um siebeneinhalb Stunden (bis Mitternacht)
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					überschritten wird.
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Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
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					Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
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übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
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					übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
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					@ -1463,20 +1474,20 @@ solcher Verfahren implementiert.
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4.4. Abstimmungsphase
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					4.4. Abstimmungsphase
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					---------------------
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Während der drei- oder vierwöchigen Abstimmungsphase muss der
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					Während der drei- oder vierwöchigen (maximal aber einmonatigen)
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Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar sein. Jede abgegebene Stimme
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					Abstimmungsphase muss der Abstimmungsaccount durchgehend erreichbar
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sollte - nach Möglichkeit einigermaßen zeitnah, am besten
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					sein. Jede abgegebene Stimme sollte - nach Möglichkeit einigermaßen
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automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in dieser Bestätigung
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					zeitnah, am besten automatisiert - per E-Mail bestätigt werden; in
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sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher Name sowie welche
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					dieser Bestätigung sollte angegeben sein, welche Stimme(n) und welcher
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Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden. Für Zwecke der
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					Name sowie welche Mailadresse für den Abstimmenden registriert wurden.
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Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu erfassen; an diese
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					Für Zwecke der Abstimmung ist die Adresse im From: der E-Mail zu
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sollte auch die Bestätigung versandt werden, um sicherzustellen, dass
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					erfassen; an diese sollte auch die Bestätigung versandt werden, um
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diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen Absender stammte (und
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					sicherzustellen, dass diese Stimme auch tatsächlich vom angegebenen
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die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail dort empfangen werden
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					Absender stammte (und die Abstimmadresse replyfähig ist, d.h. E-Mail
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kann). Außerdem sollte in der Bestätigung angegeben sein, wie eine
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					dort empfangen werden kann). Außerdem sollte in der Bestätigung
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Stimme nachträglich geändert oder komplett zurückgezogen werden kann
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					angegeben sein, wie eine Stimme nachträglich geändert oder komplett
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(wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet wurde, die nicht im Usenet
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					zurückgezogen werden kann (wenn bspw. eine E-Mail-Adresse verwendet
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veröffentlicht werden soll.)
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					wurde, die nicht im Usenet veröffentlicht werden soll.)
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In der Mitte der Abstimmungsphase ist es üblich, einen 2. CfV zu
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					In der Mitte der Abstimmungsphase ist es üblich, einen 2. CfV zu
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veröffentlichen, der dem 1. CfV inhaltlich entspricht, der aber eine
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					veröffentlichen, der dem 1. CfV inhaltlich entspricht, der aber eine
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