From 17ea2c6ba4ff90a41f85063ab108d443b8c76f74 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Thomas Hochstein Date: Sun, 5 Dec 2021 17:44:33 +0100 Subject: [PATCH] Einrichtungsregeln Stand 1999-06-01 Signed-off-by: Thomas Hochstein --- einrichtung | 144 ++++++++++++++++++---------------------------------- 1 file changed, 50 insertions(+), 94 deletions(-) diff --git a/einrichtung b/einrichtung index 2695b5b..b606c23 100644 --- a/einrichtung +++ b/einrichtung @@ -1,6 +1,6 @@ Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly -Last-modified: 1999-03-14 +Last-modified: 1999-06-01 URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN @@ -72,12 +72,9 @@ Inhalt: Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.) darüber abstimmen läßt. - Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der - Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der - Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die - Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann - von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt - werden. + Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen + Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die + zugehörigen Steuernachrichten verschickt. Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle @@ -134,24 +131,15 @@ Inhalt: der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides) noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden. - o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte - eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta - gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist - normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca. - 60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den - Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie - vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese - Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit - Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen. - - Beispiel: - Kurzbeschreibung: - de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst. - Charta: - de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die - es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine - der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise - de.comp.misc für computerbezogene Themen). + o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine + Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in + dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis + zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und + 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt + oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings + verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen, + welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche + Newsprogramme zeigen diese Information auch an. 5. Die Diskussion: @@ -164,27 +152,19 @@ Inhalt: also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein Konsens eingestellt hat. - Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen - nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte - die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in - de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht - ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter - Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der - Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD - sollte als Zusammenfassung die Regel sein. + Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein + weiterer RfD eingebracht werden. 6. CfV: ~~~~~~~ - NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, - daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über - Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und - bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll, - kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder - kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden. + Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl. + "Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht + werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen + übereinstimmen. - Dieser muß explizit enthalten: + Der CfV muß explizit enthalten: o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist. @@ -192,34 +172,18 @@ Inhalt: klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die Einrichtung und umgekehrt. - Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die - Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der - gleichen Maschine. - Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen abgegeben werden können. - Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die - Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein- - Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf - dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser, - erst gar kein Reply-To: zu generieren). - - Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie - auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To: - auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser - handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas - komplizierter. - o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden. - Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des - CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß - genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen, - jedoch höchstens einen Monat betragen. + Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende + der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum + sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat + betragen. o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten. Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.). @@ -325,20 +289,18 @@ Inhalt: Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so findet hierüber eine normale Abstimmung statt. - Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch - auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da - sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs. - 8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten. + Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die + Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur + Ungültigerklärung der Stimme führen. Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und - hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich - ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das - bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der - mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des - Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des - Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, - dazu s.u. + hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf + natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme + mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- + und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die + Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) + Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! @@ -357,19 +319,14 @@ Inhalt: Abstimmenden. Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, - wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller - abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und - mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung). + wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie + Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen + (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind. Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim - Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. - - Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen - Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden. - Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden! - Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme - mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen - besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn. + Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es + möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung + rückgängig zu machen oder zu korrigieren. Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme @@ -414,19 +371,18 @@ Inhalt: (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner - Wahlstimme zurücktritt! + Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator + gepostet. - Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb - einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als - gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben), - so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten - Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der - Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur - angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine - E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so - veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der - Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen - Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert. + Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis + eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet + man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet + hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist + die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden + Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen + Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen. + Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account + werden in der Regel ignoriert. Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten