Einrichtungsregeln Stand 1999-02-15

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Last-modified: 1999-02-01 Last-modified: 1999-02-15
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
@ -300,9 +300,11 @@ Inhalt:
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u. Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
dazu s.u.
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim! geheim!