Einrichtungsregeln Stand 1999-02-15
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
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										10
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										10
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
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					@ -1,6 +1,6 @@
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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					Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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					Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 1999-02-01
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					Last-modified: 1999-02-15
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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					URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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					  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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					@ -300,9 +300,11 @@ Inhalt:
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    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
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					    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
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    hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
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					    hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
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    ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
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					    ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
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    bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname
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					    bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
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    verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des Realnames kann in
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					    mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
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    begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
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					    Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
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					    Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
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					    dazu s.u.
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    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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					    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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    geheim!
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					    geheim!
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