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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 2021-12-13
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URL: https://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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URL: https://th-h.de/archives/faqs/einrichtung.txt
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Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
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Inhalt:
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Teil 1: Überblick
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Teil 2: Zusammenfassung
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Teil 3: Moderation
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Teil 4: RfD
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Teil 5: Die Diskussion
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Teil 6: CfV
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Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein
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Teil 7: Die Wahl(-regeln)
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Teil 8: Nach der Wahl
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Teil 9: Kombinierte Votings
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Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
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Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
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1. Überblick:
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Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
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Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
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Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
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aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
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der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
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eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
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Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
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auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
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Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
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Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
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sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
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unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
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Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
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Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
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herbeizuführen.
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Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
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diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
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Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
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Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
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"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.
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Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
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es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
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oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
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gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
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eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
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wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
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bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
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irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
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besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
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Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
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Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
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net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
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Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
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2. Zusammenfassung:
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Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
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einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
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genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
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Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
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darüber abstimmen läßt.
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Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
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Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
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zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
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Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
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mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
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Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
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de.admin.news.announce laufen.
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3. Moderation:
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Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
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ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
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s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
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administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
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sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
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Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
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Moderation schicken.
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Die momentane Adresse der Moderation lautet:
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moderator@dana.de
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Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
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Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
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schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
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Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
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diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
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de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
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Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
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RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
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Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
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allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
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Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
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uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
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einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
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Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
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legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
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4. RfD:
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Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
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"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
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Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
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entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
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Rücksprache mit dem Initiator halten.
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Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
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o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
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soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
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der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
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der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
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noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
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o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
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Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
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dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
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zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
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8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
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oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
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verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
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welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
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Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
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5. Die Diskussion:
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Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
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de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
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anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
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Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
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also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
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Konsens eingestellt hat.
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Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
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weiterer RfD eingebracht werden.
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6. CfV:
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Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
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"Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
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werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
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übereinstimmen.
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Der CfV muß explizit enthalten:
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o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
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Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
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klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
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Einrichtung und umgekehrt.
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Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
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der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
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"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
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Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
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abgegeben werden können.
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o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
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Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
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der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
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sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
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betragen.
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o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
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Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
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o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
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Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
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Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
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enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
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Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
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vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
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Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
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werden kann.
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Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
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Punkte noch unklar ist:
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o Name der Gruppe
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o Kurzbeschreibung der Gruppe
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o Charta der Gruppe
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o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
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o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
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Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
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Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
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konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
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eingesetzt werden.
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6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
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wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
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können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
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nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
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Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
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vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
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ignoriert.
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Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
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markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
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Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
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Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
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Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
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Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
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Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
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entgegennimmt.
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Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
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Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
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Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
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im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
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Genehmigung durch die Moderation.
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Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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7. Die Wahlregeln:
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Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
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Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
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angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
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(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
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hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
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sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
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Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
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Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
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Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
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andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
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E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
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wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
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Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
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Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
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Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
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konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
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nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
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Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
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Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
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GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
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darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
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bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
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mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
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unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
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Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
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werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
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von Wahlen sind nicht möglich.
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.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
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sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
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Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
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endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
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führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
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Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
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findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
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Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
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Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
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Ungültigerklärung der Stimme führen.
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Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
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korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
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hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
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natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
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mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
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und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
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wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
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veröffentlicht (siehe Teil 8).
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Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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geheim!
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Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
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und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
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unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
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Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
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Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
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eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
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das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
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zustellbar sein.
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Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
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Abstimmenden.
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Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
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wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
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Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 15 Ja-Stimmen
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(Mindestzustimmung), eingetroffen sind.
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Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
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Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
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möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
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rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
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Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
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daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
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auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
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durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
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eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
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bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
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oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
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darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
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erwähnt werden!
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Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
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sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
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eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
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wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
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dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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Mailing-Listen) postet.
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Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
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an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
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Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
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bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
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werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
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entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
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gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
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Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
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wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
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|
8. Nach der Wahl:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
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Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
|
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muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
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(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
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|
Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
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Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
|
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ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
|
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wird dann von der Moderation gepostet.
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Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
|
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bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
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innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
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Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
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de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
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den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
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|
Abstimmung.
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|
Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
|
|
Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
|
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das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
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|
Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
|
|
noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
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|
Annulierung der Wahl Folge sein kann.
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Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
|
|
entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
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notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
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|
9. Kombinierte Votings:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
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höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
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|
Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
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obigen Regeln abgestimmt.
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|
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
|
|
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
|
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Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
|
|
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
|
|
Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
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|
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10. Vereinfachtes Verfahren:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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|
|
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Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
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|
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
|
|
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
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|
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
|
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widersprochen wird.
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|
|
Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
|
|
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
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|
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
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|
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
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|
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Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
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|
|
|
o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
|
|
wenn dieser nicht widersprochen wird.
|
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|
o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
|
|
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
|
|
moderator@dana.de).
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|
|
|
o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
|
|
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|
Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
|
|
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
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formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
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mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
|
|
Wahl" sinngemäß auch hier.
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|
Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
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|
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
|
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Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
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Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
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angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
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|
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
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aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
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sinngemäß anzuwenden.
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Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
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Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
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|
Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
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|
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
|
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Verfahren.
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Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.
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Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
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Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
|
|
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
|
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auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
|
|
trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
|
|
immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
|
|
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
|
|
einfach die newgroup-Message.
|
|
--
|
|
Id: $Format:%t %d %ai %an$
|