4.2.: CfV / letzter RfD im wesentlichen identisch.
Der letzte RfD und der CfV muessen im wesentlichen identisch sein, wie unter 3.4. schon kurz angesprochen wurde. Unter 4.2. fehlte ein Hinweis darauf; zudem wurde die entsprechende Regelpassage und die Auslegung des Begriffs "wesentlich" ergaenzt. Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@inter.net>
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dana-manual 2.1.1 (unreleased)
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  * Korrektur der Liste der Bereitsteller ungefilteter Accounts
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  * Letzter RfD und CfV muessen im wesentlichen uebereinstimmen.
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dana-manual 2.1.0 (2011-05-01)
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										23
									
								
								dana-manual
									
										
									
									
									
								
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			@ -1154,9 +1154,9 @@ zur Abstimmung geschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass der
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Vorschlag nur in der Form des letzten veröffentlichen RfDs zur
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Abstimmung gestellt werden kann, denn der Abstimmungsaufruf (CfV) muss
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inhaltlich mit dem letzten Diskussionsaufruf (RfD) im wesentlichen
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übereinstimmen. Ggf. ist also vor dem Beginn der Abstimmung noch
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einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen Änderungen zu
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veröffentlichen.
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übereinstimmen (siehe 4.2.). Ggf. ist also vor dem Beginn der
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Abstimmung noch einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen
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Änderungen zu veröffentlichen.
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Nach Möglichkeit sollte am Ende der Diskussion nur noch ein einziger,
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einheitlicher Vorschlag stehen (siehe 2.5.). Jedenfalls müssen aber
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			@ -1278,6 +1278,23 @@ Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
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den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
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muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
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Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
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übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
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| Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
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| "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
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| werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
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| übereinstimmen.
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Zweck dieser Regel ist es, zu verhinden, daß etwas anderes zur
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Abstimmung gestellt wurde als zuvor Gegenstand der Diskussion war.
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"Wesentlich" in diesem Sinne sind daher alle Eigenschaften der
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einzurichtenden Gruppe sowie die Abstimmungsmodalitäten; an diesen
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dürfen keine über die Behebung von Schreibfehlern o.ä. hinausgehenden
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Änderungen vorgenommen werden. Kurz und gut: Der zur Abstimmung
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gestellte Vorschlag darf keinen anderen Sinngehalt haben als der zuvor
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diskutierte. Eine Änderung der Begründung - soweit sie überhaupt im
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CfV wiederholt wird - ist hingegen regelmäßig unproblematisch.
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Üblich ist es, auf Basis des letzten veröffentlichen RfD einen CfV zu
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entwerfen. Dabei kann der Begründungsteil gekürzt werden oder ganz
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entfallen und durch einen Verweis auf die geführte Diskussion -
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