4.2.: CfV / letzter RfD im wesentlichen identisch.

Der letzte RfD und der CfV muessen im wesentlichen
identisch sein, wie unter 3.4. schon kurz angesprochen
wurde. Unter 4.2. fehlte ein Hinweis darauf; zudem
wurde die entsprechende Regelpassage und die Auslegung
des Begriffs "wesentlich" ergaenzt.

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@ -1,6 +1,7 @@
dana-manual 2.1.1 (unreleased)
* Korrektur der Liste der Bereitsteller ungefilteter Accounts
* Letzter RfD und CfV muessen im wesentlichen uebereinstimmen.
dana-manual 2.1.0 (2011-05-01)

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@ -1154,9 +1154,9 @@ zur Abstimmung geschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass der
Vorschlag nur in der Form des letzten veröffentlichen RfDs zur
Abstimmung gestellt werden kann, denn der Abstimmungsaufruf (CfV) muss
inhaltlich mit dem letzten Diskussionsaufruf (RfD) im wesentlichen
übereinstimmen. Ggf. ist also vor dem Beginn der Abstimmung noch
einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen Änderungen zu
veröffentlichen.
übereinstimmen (siehe 4.2.). Ggf. ist also vor dem Beginn der
Abstimmung noch einmal ein weiterer RfD mit den letzten vorgesehenen
Änderungen zu veröffentlichen.
Nach Möglichkeit sollte am Ende der Diskussion nur noch ein einziger,
einheitlicher Vorschlag stehen (siehe 2.5.). Jedenfalls müssen aber
@ -1278,6 +1278,23 @@ Abstimmadresse und den Abstimmungszeitraum sowie einen Wahlschein mit
den einzelnen Abstimmungspunkten, enthalten. Der Abstimmungszeitraum
muss mindestens drei Wochen, darf aber höchstens vier Wochen betragen.
Schließlich muss der CfV mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen, wie Teil 6 der Einrichtungsregeln festhält:
| Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
| "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
| werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
| übereinstimmen.
Zweck dieser Regel ist es, zu verhinden, daß etwas anderes zur
Abstimmung gestellt wurde als zuvor Gegenstand der Diskussion war.
"Wesentlich" in diesem Sinne sind daher alle Eigenschaften der
einzurichtenden Gruppe sowie die Abstimmungsmodalitäten; an diesen
dürfen keine über die Behebung von Schreibfehlern o.ä. hinausgehenden
Änderungen vorgenommen werden. Kurz und gut: Der zur Abstimmung
gestellte Vorschlag darf keinen anderen Sinngehalt haben als der zuvor
diskutierte. Eine Änderung der Begründung - soweit sie überhaupt im
CfV wiederholt wird - ist hingegen regelmäßig unproblematisch.
Üblich ist es, auf Basis des letzten veröffentlichen RfD einen CfV zu
entwerfen. Dabei kann der Begründungsteil gekürzt werden oder ganz
entfallen und durch einen Verweis auf die geführte Diskussion -