Einrichtungsregeln Stand 2000-07-03

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Last-modified: 2000-07-03
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
@ -398,20 +398,19 @@ Inhalt:
Einsprüchen.
9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
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9. Kombinierte Votings:
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Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
abgestimmt.
Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
angenommen.
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Sonderregel für de.alt.*: