Einrichtungsregeln Stand 2000-03-01

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Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 1999-11-14
Last-modified: 2000-03-01
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
@ -374,15 +374,19 @@ Inhalt:
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
gepostet.
Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
man einfach eine E-Mail an die Moderation. Diese entscheidet
hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
die Wahl angenommen, so verschickt die Moderation die entsprechenden
Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
werden in der Regel ignoriert.
Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten