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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 2000-03-01
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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Inhalt:
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  Teil  1: Überblick
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  Teil  2: Zusammenfassung
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  Teil  3: Moderation
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  Teil  4: RfD
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  Teil  5: Die Diskussion
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  Teil  6: CfV
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  Teil  7: Die Wahl(-regeln)
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  Teil  8: Nach der Wahl
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  Teil  9: Sonderregeln für kombinierte Votings
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  Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
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  Teil 11: Danksagung
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1. Überblick:
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  Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
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  Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
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  Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
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  aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
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  der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
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  eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
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  Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
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  auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
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  Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
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  gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
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  Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
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  die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
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  Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
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  -- gelten.
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  Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
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  oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
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  andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
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  abweichenden Regeln zu entscheiden.
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  Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
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  es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
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  An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
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  oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
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  gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
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  eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
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  wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
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  bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
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  irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
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  besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
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  Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
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  Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
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  net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
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						|
  Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
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2. Zusammenfassung:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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  Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
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  einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
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  genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
 | 
						|
  Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
 | 
						|
  darüber abstimmen läßt.
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  Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
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  Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
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  zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
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  Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
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  mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
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  Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
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  de.admin.news.announce laufen.
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3. Moderation:
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~~~~~~~~~~~~~~
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  Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
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  ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
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  s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
 | 
						|
  administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
 | 
						|
  sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
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  Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
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  Moderation schicken.
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              Die momentane Adresse der Moderation lautet:
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                        moderator@dana.de
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  Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
 | 
						|
  Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
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  schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
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						|
  Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
 | 
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  diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
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  de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
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  Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
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  RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
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  Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
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  allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
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  Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
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    uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
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    einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
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    Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
 | 
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    legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
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4. RfD:
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~~~~~~~
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  Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
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  "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
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  Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
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  entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
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						|
  Rücksprache mit dem Initiator halten.
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  Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
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  o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
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    soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
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    der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
 | 
						|
    der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
 | 
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    noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
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						|
  o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
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    Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
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						|
    dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
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						|
    zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
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						|
    8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
 | 
						|
    oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
 | 
						|
    verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
 | 
						|
    welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
 | 
						|
    Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
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5. Die Diskussion:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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  Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
 | 
						|
  de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
 | 
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  anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
 | 
						|
  Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
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						|
  also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
 | 
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  Konsens eingestellt hat.
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 | 
						|
  Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
 | 
						|
  weiterer RfD eingebracht werden.
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6. CfV:
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~~~~~~~
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  Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
 | 
						|
  "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
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  werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
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  übereinstimmen.
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  Der CfV muß explizit enthalten:
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  o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
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    Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
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						|
    klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
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						|
    Einrichtung und umgekehrt.
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						|
    Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
 | 
						|
    der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
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						|
    "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
 | 
						|
    Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
 | 
						|
    abgegeben werden können.
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						|
  o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
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						|
    Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
 | 
						|
    der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
 | 
						|
    sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
 | 
						|
    betragen.
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						|
  o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
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						|
    Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
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						|
  o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
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						|
    Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
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						|
  Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
 | 
						|
  enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
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						|
  Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
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						|
  vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
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						|
  Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
 | 
						|
  werden kann.
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						|
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						|
  Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
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						|
  Punkte noch unklar ist:
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						|
  o Name der Gruppe
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						|
  o Kurzbeschreibung der Gruppe
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						|
  o Charta der Gruppe
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  o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
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						|
  o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
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 | 
						|
  Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
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						|
  Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
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  konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
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						|
  eingesetzt werden.
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						|
 | 
						|
6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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						|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 | 
						|
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						|
  Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
 | 
						|
  wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
 | 
						|
  können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
 | 
						|
  nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
 | 
						|
 | 
						|
  Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
 | 
						|
  vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
 | 
						|
  ignoriert.
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						|
 | 
						|
  Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
 | 
						|
  markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
 | 
						|
  Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
 | 
						|
  Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
 | 
						|
 | 
						|
  Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
 | 
						|
  Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
 | 
						|
  Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
 | 
						|
  entgegennimmt.
 | 
						|
 | 
						|
  Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
 | 
						|
  Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
 | 
						|
  registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
 | 
						|
 | 
						|
  Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
 | 
						|
  werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
 | 
						|
  "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
 | 
						|
  insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
 | 
						|
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						|
  Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
 | 
						|
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						|
 | 
						|
7. Die Wahlregeln:
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						|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 | 
						|
 | 
						|
  Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
 | 
						|
    Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
 | 
						|
    angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
 | 
						|
    (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
 | 
						|
    hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
 | 
						|
    sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
 | 
						|
    Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
 | 
						|
 | 
						|
  Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
 | 
						|
    Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
 | 
						|
    andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
 | 
						|
    E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
 | 
						|
    wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
 | 
						|
    Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
 | 
						|
 | 
						|
  Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
 | 
						|
    Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
 | 
						|
    konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
 | 
						|
    nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
 | 
						|
 | 
						|
  Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
 | 
						|
    Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
 | 
						|
    GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
 | 
						|
    darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
 | 
						|
    bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
 | 
						|
    mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
 | 
						|
    unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
 | 
						|
    Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
 | 
						|
    werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
 | 
						|
    von Wahlen sind nicht möglich.
 | 
						|
 | 
						|
  .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
 | 
						|
    sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
 | 
						|
    Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
 | 
						|
    endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
 | 
						|
    führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
 | 
						|
    Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
 | 
						|
    findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
 | 
						|
 | 
						|
  Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
 | 
						|
    Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
 | 
						|
    Ungültigerklärung der Stimme führen.
 | 
						|
 | 
						|
  Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
 | 
						|
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
 | 
						|
    hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
 | 
						|
    natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
 | 
						|
    mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
 | 
						|
    und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
 | 
						|
    Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
 | 
						|
    Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
 | 
						|
 | 
						|
    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
 | 
						|
    geheim!
 | 
						|
 | 
						|
    Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
 | 
						|
    und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
 | 
						|
    unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
 | 
						|
 | 
						|
    Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
 | 
						|
    Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
 | 
						|
    eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
 | 
						|
    das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
 | 
						|
    zustellbar sein.
 | 
						|
 | 
						|
    Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
 | 
						|
    Abstimmenden.
 | 
						|
 | 
						|
  Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
 | 
						|
    wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
 | 
						|
    Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
 | 
						|
    (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
 | 
						|
 | 
						|
  Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
 | 
						|
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
 | 
						|
    möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
 | 
						|
    rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
 | 
						|
 | 
						|
  Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
 | 
						|
    daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
 | 
						|
    auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
 | 
						|
    durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
 | 
						|
    eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
 | 
						|
    bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
 | 
						|
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
 | 
						|
    darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
 | 
						|
    erwähnt werden!
 | 
						|
 | 
						|
    Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
 | 
						|
    sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
 | 
						|
    eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
 | 
						|
    wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
 | 
						|
    dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
 | 
						|
    Mailing-Listen) postet.
 | 
						|
 | 
						|
  Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
 | 
						|
    Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
 | 
						|
    von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
 | 
						|
    Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
 | 
						|
    oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
 | 
						|
    Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
 | 
						|
    neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
 | 
						|
 | 
						|
  Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
 | 
						|
    aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
 | 
						|
    diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
 | 
						|
    entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
 | 
						|
    gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
 | 
						|
    Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
 | 
						|
    wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
 | 
						|
 | 
						|
 | 
						|
8. Nach der Wahl:
 | 
						|
~~~~~~~~~~~~~~~~~
 | 
						|
 | 
						|
  Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
 | 
						|
  Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
 | 
						|
  muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
 | 
						|
  (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
 | 
						|
  Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
 | 
						|
  Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
 | 
						|
  Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
 | 
						|
  gepostet.
 | 
						|
 | 
						|
  Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
 | 
						|
  bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
 | 
						|
  innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
 | 
						|
  Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
 | 
						|
  de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
 | 
						|
  den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
 | 
						|
  Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
 | 
						|
  eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
 | 
						|
  nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
 | 
						|
  verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
 | 
						|
  veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
 | 
						|
  Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
 | 
						|
  dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
 | 
						|
 | 
						|
  Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
 | 
						|
  Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
 | 
						|
  könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
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  der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
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  Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
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  unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
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  der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
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  Einsprüchen.
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9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
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  Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
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  durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
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  Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
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  mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
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  durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
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  Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
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  Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
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  derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
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  Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
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  angenommen.
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10. Sonderregel für de.alt.*:
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  Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
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                                 Fairneß.
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  Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
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  Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
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  vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
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  auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
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  bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
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  etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
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  heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
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  von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
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  einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
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11. Danksagung:
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   Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
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     Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
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     Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
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     Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
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     Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
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     Joachim Astel <achim@astel.de>
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     Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
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     Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
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     Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
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     Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
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