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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 2000-03-01
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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Inhalt:
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Teil 1: Überblick
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Teil 2: Zusammenfassung
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Teil 3: Moderation
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Teil 4: RfD
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Teil 5: Die Diskussion
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Teil 6: CfV
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Teil 7: Die Wahl(-regeln)
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Teil 8: Nach der Wahl
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Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
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Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
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Teil 11: Danksagung
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1. Überblick:
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Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
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Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
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Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
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aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
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der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
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eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
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Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
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auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
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Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
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gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
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Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
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die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
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Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
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-- gelten.
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Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
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oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
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andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
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abweichenden Regeln zu entscheiden.
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Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
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es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
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oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
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gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
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eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
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wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
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bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
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irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
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besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
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Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
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Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
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net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
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Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
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2. Zusammenfassung:
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Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
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einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
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genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
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Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
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darüber abstimmen läßt.
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Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
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Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
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zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
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Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
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mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
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Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
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de.admin.news.announce laufen.
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3. Moderation:
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Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
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ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
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s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
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administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
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sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
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Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
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Moderation schicken.
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Die momentane Adresse der Moderation lautet:
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moderator@dana.de
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Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
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Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
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schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
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Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
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diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
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de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
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Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
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RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
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Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
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allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.
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Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
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uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
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einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
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Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
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legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
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4. RfD:
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Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
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"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
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Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
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entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
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Rücksprache mit dem Initiator halten.
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Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
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o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
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soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
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der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
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der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
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noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
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o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
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Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
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dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
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zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
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8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
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oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
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verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
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welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
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Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
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5. Die Diskussion:
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Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
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de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
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anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
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Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
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also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
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Konsens eingestellt hat.
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Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
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weiterer RfD eingebracht werden.
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6. CfV:
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Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
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"Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
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werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
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übereinstimmen.
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Der CfV muß explizit enthalten:
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o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
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Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
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klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
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Einrichtung und umgekehrt.
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Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
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der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
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"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
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Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
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abgegeben werden können.
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o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
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Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
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der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
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sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
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betragen.
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o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
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Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
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o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
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Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
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Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
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enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
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Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
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vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
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Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
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werden kann.
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Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
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Punkte noch unklar ist:
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o Name der Gruppe
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o Kurzbeschreibung der Gruppe
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o Charta der Gruppe
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o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
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o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
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Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
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Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
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konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
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eingesetzt werden.
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6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
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wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
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können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
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nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
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Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
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vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
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ignoriert.
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Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
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markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
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Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
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Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
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Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
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Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
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Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
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entgegennimmt.
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Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
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Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
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werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
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"weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
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insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
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Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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7. Die Wahlregeln:
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Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
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Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
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angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
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(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
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hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
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sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
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Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
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Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
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Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
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andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
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E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
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wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
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Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
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Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
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Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
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konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
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nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
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Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
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Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
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GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
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darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
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bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
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mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
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unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
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Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
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werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
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von Wahlen sind nicht möglich.
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.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
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sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
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Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
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endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
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führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
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Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
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findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
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Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
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Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
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Ungültigerklärung der Stimme führen.
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Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
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korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
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hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
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natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
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mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
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und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
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Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
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Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
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Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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geheim!
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Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
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und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
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unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
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Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
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Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
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eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
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das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
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zustellbar sein.
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Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
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Abstimmenden.
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Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
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wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
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Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
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(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
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Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
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Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
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möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
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rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
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Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
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daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
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auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
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durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
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eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
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bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
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oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
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darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
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erwähnt werden!
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Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
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sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
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eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
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wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
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dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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Mailing-Listen) postet.
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Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
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Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
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von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
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Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
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oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
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Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
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neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
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entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
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gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
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Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
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wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
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|
8. Nach der Wahl:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~
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Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
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Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
|
|
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
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(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
|
|
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
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|
Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
|
|
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation
|
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gepostet.
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Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
|
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bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
|
|
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
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|
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
|
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de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
|
|
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
|
|
Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen und sind alle
|
|
eingereichten Einsprüche entschieden, so ist das Ergebnis, falls es
|
|
nicht annulliert wurde, gültig. Ist die Wahl angenommen, so
|
|
verschickt die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und
|
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veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen
|
|
Liste der Newsgruppen. Steuernachrichten von anderen Adressen als
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|
dem Moderations-Account werden in der Regel ignoriert.
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|
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
|
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Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
|
|
könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
|
|
der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
|
|
Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
|
|
unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
|
|
der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
|
|
Einsprüchen.
|
|
|
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|
9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
|
|
durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
|
|
Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
|
|
mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
|
|
durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
|
|
Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
|
|
|
|
Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
|
|
derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
|
|
Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
|
|
angenommen.
|
|
|
|
|
|
10. Sonderregel für de.alt.*:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
|
|
Fairneß.
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|
|
Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
|
|
Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
|
|
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
|
|
auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
|
|
bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
|
|
etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
|
|
heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
|
|
von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
|
|
einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
|
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11. Danksagung:
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~~~~~~~~~~~~~~~
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|
Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
|
|
Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
|
|
Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
|
|
Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
|
|
Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
|
|
Joachim Astel <achim@astel.de>
|
|
Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
|
|
Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
|
|
Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
|
|
Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
|