Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06

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@ -1,9 +1,9 @@
Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 2001-09-14
Last-modified: 2005-08-06
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
Inhalt:
~~~~~~~
@ -17,7 +17,8 @@ Inhalt:
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*
Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
1. Überblick:
@ -38,8 +39,8 @@ Inhalt:
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
entscheiden.
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
herbeizuführen.
Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
@ -242,10 +243,10 @@ Inhalt:
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
"weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
Genehmigung durch die Moderation.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
@ -348,13 +349,11 @@ Inhalt:
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
@ -400,16 +399,57 @@ Inhalt:
9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
abgestimmt.
Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
obigen Regeln abgestimmt.
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
widersprochen wird.
Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.
o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
moderator@dana.de).
o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngemäß auch hier.
Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngemäß anzuwenden.
Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in