Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
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										90
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										90
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
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			@ -1,9 +1,9 @@
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 2001-09-14
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Last-modified: 2005-08-06
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
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Inhalt:
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~~~~~~~
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			@ -17,7 +17,8 @@ Inhalt:
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  Teil   7: Die Wahl(-regeln)
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  Teil   8: Nach der Wahl
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  Teil   9: Kombinierte Votings
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  Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*
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  Teil  10: Vereinfachtes Verfahren
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		||||
  Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
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1. Überblick:
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			@ -38,8 +39,8 @@ Inhalt:
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  unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
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  Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
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  Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
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  entscheiden.
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  Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
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  herbeizuführen.
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  Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
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  diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
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			@ -242,10 +243,10 @@ Inhalt:
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  Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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  registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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		||||
  Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
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  werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
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  "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
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  insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
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  Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
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		||||
  Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
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		||||
  im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
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		||||
  Genehmigung durch die Moderation.
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		||||
  Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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			@ -348,13 +349,11 @@ Inhalt:
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    dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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    Mailing-Listen) postet.
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		||||
  Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
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    Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
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    von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
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		||||
    Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
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    oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
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		||||
    Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
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		||||
    neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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		||||
  Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
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		||||
    an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
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		||||
    Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
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		||||
    bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
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		||||
    werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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		||||
  Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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    aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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			@ -400,16 +399,57 @@ Inhalt:
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9. Kombinierte Votings:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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		||||
Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
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eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
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die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
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abgestimmt.
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		||||
  Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
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		||||
  höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
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		||||
  Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
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		||||
  obigen Regeln abgestimmt.
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		||||
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
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		||||
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
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		||||
in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
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		||||
wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
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beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
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		||||
  In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
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		||||
  zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
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		||||
  Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
 | 
			
		||||
  wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
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		||||
  Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
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10. Vereinfachtes Verfahren:
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  Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
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  Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
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  werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
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		||||
  Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
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  widersprochen wird.
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		||||
  Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
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		||||
  Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
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  Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
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  keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
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  Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
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		||||
  o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
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    wenn dieser nicht widersprochen wird.
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		||||
  o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
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    Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
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    moderator@dana.de).
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		||||
  o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
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		||||
  Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
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  ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
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  formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
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  mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
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		||||
  Wahl" sinngemäß auch hier.
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		||||
  Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
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  de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
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		||||
  Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
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		||||
  Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
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  angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
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  Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
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  aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
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		||||
  sinngemäß anzuwenden.
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		||||
Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
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