Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06

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Archive-name: de-admin/einrichtung Archive-name: de-admin/einrichtung
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Last-modified: 2001-09-14 Last-modified: 2005-08-06
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
Inhalt: Inhalt:
~~~~~~~ ~~~~~~~
@ -17,7 +17,8 @@ Inhalt:
Teil 7: Die Wahl(-regeln) Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings Teil 9: Kombinierte Votings
Anhang A: Sonderregeln für de.alt.* Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
1. Überblick: 1. Überblick:
@ -38,8 +39,8 @@ Inhalt:
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren. unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
entscheiden. herbeizuführen.
Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln. diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
@ -242,10 +243,10 @@ Inhalt:
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
"weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. Genehmigung durch die Moderation.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet. Mailing-Listen) postet.
Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
@ -400,16 +399,57 @@ Inhalt:
9. Kombinierte Votings: 9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
abgestimmt. obigen Regeln abgestimmt.
In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
widersprochen wird.
Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.
o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
moderator@dana.de).
o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngemäß auch hier.
Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngemäß anzuwenden.
Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in