Einrichtungsregeln Stand 2005-08-06
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
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3e07cc4b3a
90
einrichtung
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einrichtung
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@ -1,9 +1,9 @@
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 2001-09-14
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Last-modified: 2005-08-06
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen
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Inhalt:
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Inhalt:
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@ -17,7 +17,8 @@ Inhalt:
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Teil 7: Die Wahl(-regeln)
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Teil 7: Die Wahl(-regeln)
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Teil 8: Nach der Wahl
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Teil 8: Nach der Wahl
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Teil 9: Kombinierte Votings
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Teil 9: Kombinierte Votings
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Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*
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Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
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Anhang A: Sonderregel für de.alt.*
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1. Überblick:
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1. Überblick:
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@ -38,8 +39,8 @@ Inhalt:
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unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
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unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.
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Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
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Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
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Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
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Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln
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entscheiden.
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herbeizuführen.
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Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
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Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
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diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
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diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.
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@ -242,10 +243,10 @@ Inhalt:
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Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
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Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
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werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
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Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
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"weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
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im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
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insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
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Genehmigung durch die Moderation.
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Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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@ -348,13 +349,11 @@ Inhalt:
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dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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Mailing-Listen) postet.
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Mailing-Listen) postet.
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Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
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Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
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Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
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an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
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von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
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Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
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Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
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bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
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oder durch die Moderation von de.admin.news.announce im
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werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
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neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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@ -400,16 +399,57 @@ Inhalt:
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9. Kombinierte Votings:
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9. Kombinierte Votings:
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Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
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Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
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eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
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höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
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die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
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Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
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abgestimmt.
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obigen Regeln abgestimmt.
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In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
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In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
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zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
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zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
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in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
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Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
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wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
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wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
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beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
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Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.
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10. Vereinfachtes Verfahren:
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Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
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Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
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werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
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Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
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widersprochen wird.
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Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen
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Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
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Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
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keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.
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Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:
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o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
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wenn dieser nicht widersprochen wird.
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o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
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Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
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moderator@dana.de).
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o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.
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Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
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ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
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formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
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mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
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Wahl" sinngemäß auch hier.
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Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
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de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
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Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
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Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
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angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
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Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder
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aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
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sinngemäß anzuwenden.
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Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
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Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
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