Einrichtungsregeln Stand 1999-03-04
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einrichtung
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@ -1,6 +1,6 @@
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 1999-02-15
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Last-modified: 1999-03-04
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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@ -249,6 +249,40 @@ Inhalt:
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eingesetzt werden.
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6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
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wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
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können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
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nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
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Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
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vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
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ignoriert.
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Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
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markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
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Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
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Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
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Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
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Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
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Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
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entgegennimmt.
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Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
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Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
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werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
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"weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
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insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
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Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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7. Die Wahlregeln:
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@ -309,6 +343,19 @@ Inhalt:
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Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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geheim!
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Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
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und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
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unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
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Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
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Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
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eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
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das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
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zustellbar sein.
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Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
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Abstimmenden.
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Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
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wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
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abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
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