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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 1999-03-04
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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Inhalt:
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  Teil  1: Überblick
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  Teil  2: Zusammenfassung
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  Teil  3: Moderation
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  Teil  4: RfD
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  Teil  5: Die Diskussion
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  Teil  6: CfV
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  Teil  7: Die Wahl(-regeln)
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  Teil  8: Nach der Wahl
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  Teil  9: Sonderregeln für kombinierte Votings
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  Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
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  Teil 11: Danksagung
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1. Überblick:
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  Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
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  Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
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  Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
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  aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
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  der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
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  eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
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  Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
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  auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
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  Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
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  gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
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  Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
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  die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
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  Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
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  -- gelten.
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  Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
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  oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
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  andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
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  abweichenden Regeln zu entscheiden.
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  Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
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  es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
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  An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
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  oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
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  gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
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  eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
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  wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
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  bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
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  irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
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  besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
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  Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
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  Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
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  net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
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  Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
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2. Zusammenfassung:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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  Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
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  einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
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  genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
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  Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
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  darüber abstimmen läßt.
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  Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
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  Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
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  Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
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  Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
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  von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
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						|
  werden.
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  Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
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  mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
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  Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
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  de.admin.news.announce laufen.
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3. Moderation:
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~~~~~~~~~~~~~~
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  Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
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  ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
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  s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
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  administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
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  sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
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  Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den
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  Moderator schicken.
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              Die momentane Adresse des Moderators lautet:
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						|
                        moderator@dana.de
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  Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
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						|
  Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
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  schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
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						|
  Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
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  diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
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  de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
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  Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
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  RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein
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  Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
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  allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce.
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  Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich
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    mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
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    einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann,
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    werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das
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    Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
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4. RfD:
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  Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
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  "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den
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  Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln
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  entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er
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						|
  Rücksprache mit dem Initiator halten.
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  Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
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  o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
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    soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
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    der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
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    der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
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    noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
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						|
  o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
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    eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
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    gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
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						|
    normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
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    60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
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    Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
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						|
    vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
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    Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
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    Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
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    Beispiel:
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      Kurzbeschreibung:
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        de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
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      Charta:
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						|
        de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
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        es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
 | 
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        der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
 | 
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        de.comp.misc für computerbezogene Themen).
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5. Die Diskussion:
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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  Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
 | 
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  de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
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  anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
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  Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
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  also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
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  Konsens eingestellt hat.
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  Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
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  nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
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  die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
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  de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
 | 
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  ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
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  Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
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  Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
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  sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
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6. CfV:
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~~~~~~~
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  NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
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						|
  daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
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  Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
 | 
						|
  bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
 | 
						|
  kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
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  kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
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  Dieser muß explizit enthalten:
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  o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
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						|
    Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
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    klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
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						|
    Einrichtung und umgekehrt.
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						|
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						|
    Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
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						|
    Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
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						|
    gleichen Maschine.
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						|
 | 
						|
    Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
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						|
    der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
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						|
    "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
 | 
						|
    Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
 | 
						|
    abgegeben werden können.
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						|
 | 
						|
    Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
 | 
						|
    Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
 | 
						|
    Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
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						|
    dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
 | 
						|
    erst gar kein Reply-To: zu generieren).
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						|
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    Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
 | 
						|
    auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
 | 
						|
    auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
 | 
						|
    handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
 | 
						|
    komplizierter.
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						|
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						|
  o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
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						|
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						|
    Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
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						|
    CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
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						|
    genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
 | 
						|
    jedoch höchstens einen Monat betragen.
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						|
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  o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
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						|
    Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
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						|
 | 
						|
  o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
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						|
    Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
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						|
  Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
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						|
  enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
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						|
  Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
 | 
						|
  vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
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						|
  Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
 | 
						|
  werden kann.
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  Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
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						|
  Punkte noch unklar ist:
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  o Name der Gruppe
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						|
  o Kurzbeschreibung der Gruppe
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						|
  o Charta der Gruppe
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  o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
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						|
  o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
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						|
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						|
  Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
 | 
						|
  Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
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						|
  konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
 | 
						|
  eingesetzt werden.
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						|
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						|
 | 
						|
6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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						|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 | 
						|
 | 
						|
  Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
 | 
						|
  wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
 | 
						|
  können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
 | 
						|
  nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
 | 
						|
 | 
						|
  Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
 | 
						|
  vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
 | 
						|
  ignoriert.
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						|
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						|
  Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
 | 
						|
  markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
 | 
						|
  Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
 | 
						|
  Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
 | 
						|
 | 
						|
  Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
 | 
						|
  Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
 | 
						|
  Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
 | 
						|
  entgegennimmt.
 | 
						|
 | 
						|
  Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
 | 
						|
  Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
 | 
						|
  registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
 | 
						|
 | 
						|
  Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
 | 
						|
  werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
 | 
						|
  "weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
 | 
						|
  insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
 | 
						|
 | 
						|
  Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
 | 
						|
 | 
						|
 | 
						|
7. Die Wahlregeln:
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						|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 | 
						|
 | 
						|
  Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
 | 
						|
    Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
 | 
						|
    angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
 | 
						|
    (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
 | 
						|
    hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
 | 
						|
    sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
 | 
						|
    Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
 | 
						|
 | 
						|
  Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
 | 
						|
    Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
 | 
						|
    andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
 | 
						|
    E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
 | 
						|
    wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
 | 
						|
    Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
 | 
						|
 | 
						|
  Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
 | 
						|
    Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
 | 
						|
    konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
 | 
						|
    nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
 | 
						|
 | 
						|
  Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
 | 
						|
    Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
 | 
						|
    GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
 | 
						|
    darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
 | 
						|
    bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
 | 
						|
    mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
 | 
						|
    unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
 | 
						|
    Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
 | 
						|
    werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
 | 
						|
    von Wahlen sind nicht möglich.
 | 
						|
 | 
						|
  .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
 | 
						|
    sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
 | 
						|
    Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
 | 
						|
    endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
 | 
						|
    führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
 | 
						|
    Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
 | 
						|
    findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
 | 
						|
 | 
						|
  Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
 | 
						|
    auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
 | 
						|
    sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
 | 
						|
    8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
 | 
						|
 | 
						|
  Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
 | 
						|
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
 | 
						|
    hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
 | 
						|
    ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
 | 
						|
    bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
 | 
						|
    mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
 | 
						|
    Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
 | 
						|
    Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
 | 
						|
    dazu s.u.
 | 
						|
 | 
						|
    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
 | 
						|
    geheim!
 | 
						|
 | 
						|
    Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
 | 
						|
    und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
 | 
						|
    unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
 | 
						|
 | 
						|
    Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
 | 
						|
    Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
 | 
						|
    eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
 | 
						|
    das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
 | 
						|
    zustellbar sein.
 | 
						|
 | 
						|
    Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
 | 
						|
    Abstimmenden.
 | 
						|
 | 
						|
  Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
 | 
						|
    wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
 | 
						|
    abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
 | 
						|
    mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
 | 
						|
 | 
						|
  Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
 | 
						|
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
 | 
						|
 | 
						|
  Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
 | 
						|
    Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
 | 
						|
    Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
 | 
						|
    Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
 | 
						|
    mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
 | 
						|
    besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
 | 
						|
 | 
						|
  Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
 | 
						|
    daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
 | 
						|
    auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
 | 
						|
    durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
 | 
						|
    eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
 | 
						|
    bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
 | 
						|
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
 | 
						|
    darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
 | 
						|
    erwähnt werden!
 | 
						|
 | 
						|
    Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
 | 
						|
    sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
 | 
						|
    eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
 | 
						|
    wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es
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    dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
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    Mailing-Listen) postet.
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  Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
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    Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
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    von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
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    Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
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    oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im
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    Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
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    neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
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  Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
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    aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
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    diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator
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    entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
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    gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
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    Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
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    wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
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8. Nach der Wahl:
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  Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
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  Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
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  muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
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  (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
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  Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
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  Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
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  Wahlstimme zurücktritt!
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  Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
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  einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
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  gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
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  so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
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  Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
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  Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
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  angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
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  E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
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  veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
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  Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
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  Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
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9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
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  Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
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  durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
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  Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
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  mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
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  durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
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  Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
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  Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
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  derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
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  Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
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  angenommen.
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10. Sonderregel für de.alt.*:
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  Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
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                                 Fairneß.
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  Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
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  Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
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  vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
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  auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
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  bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
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  etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
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  heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
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  von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
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  einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
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11. Danksagung:
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   Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
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     Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
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     Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
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     Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
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     Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
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     Joachim Astel <achim@astel.de>
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     Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
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     Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
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     Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
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     Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
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