Einrichtungsregeln Stand 1999-03-04
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
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								einrichtung
									
										
									
									
									
								
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			@ -1,6 +1,6 @@
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Archive-name: de-admin/einrichtung
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Posting-frequency: weekly
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Last-modified: 1999-02-15
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Last-modified: 1999-03-04
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URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
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  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
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			@ -249,6 +249,40 @@ Inhalt:
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  eingesetzt werden.
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6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
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  Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
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  wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
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  können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
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  nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
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  Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
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  vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
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  ignoriert.
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  Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
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  markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
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  Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
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  Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
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  Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
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  Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
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  Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
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  entgegennimmt.
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  Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
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  Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
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  registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
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  Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
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  werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
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  "weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
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  insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
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  Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
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7. Die Wahlregeln:
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			@ -309,6 +343,19 @@ Inhalt:
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    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
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    geheim!
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    Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
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    und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
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    unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
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    Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
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    Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
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    eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
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    das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
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    zustellbar sein.
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    Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
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    Abstimmenden.
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  Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
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    wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
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    abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
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