443 lines
19 KiB
Plaintext
443 lines
19 KiB
Plaintext
Archive-name: de-admin/einrichtung
|
|
Posting-frequency: weekly
|
|
Last-modified: 1999-06-01
|
|
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
|
|
|
|
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
|
|
|
|
Inhalt:
|
|
~~~~~~~
|
|
|
|
Teil 1: Überblick
|
|
Teil 2: Zusammenfassung
|
|
Teil 3: Moderation
|
|
Teil 4: RfD
|
|
Teil 5: Die Diskussion
|
|
Teil 6: CfV
|
|
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
|
|
Teil 8: Nach der Wahl
|
|
Teil 9: Sonderregeln für kombinierte Votings
|
|
Teil 10: Sonderregeln für de.alt.*
|
|
Teil 11: Danksagung
|
|
|
|
|
|
1. Überblick:
|
|
~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
|
|
Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
|
|
Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
|
|
aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
|
|
der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
|
|
eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
|
|
Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
|
|
auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.
|
|
|
|
Diese Regeln differieren von News-Hierarchie zu News-Hierarchie. So
|
|
gelten für Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere
|
|
Bedingungen als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt
|
|
die Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-
|
|
Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10
|
|
-- gelten.
|
|
|
|
Diese Spielregeln gelten zunächst einmal nur für die Einrichtung
|
|
oder Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch
|
|
andere netzübergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
|
|
abweichenden Regeln zu entscheiden.
|
|
|
|
Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
|
|
es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.
|
|
|
|
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
|
|
oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
|
|
gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
|
|
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
|
|
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
|
|
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
|
|
irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
|
|
besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.
|
|
|
|
Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
|
|
Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
|
|
net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
|
|
Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...
|
|
|
|
|
|
2. Zusammenfassung:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
|
|
einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
|
|
genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
|
|
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
|
|
darüber abstimmen läßt.
|
|
|
|
Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen
|
|
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
|
|
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
|
|
|
|
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
|
|
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
|
|
Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
|
|
de.admin.news.announce laufen.
|
|
|
|
|
|
3. Moderation:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
|
|
ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
|
|
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
|
|
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
|
|
sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
|
|
Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an den
|
|
Moderator schicken.
|
|
|
|
Die momentane Adresse des Moderators lautet:
|
|
moderator@dana.de
|
|
|
|
Der Moderator prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
|
|
Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
|
|
schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
|
|
Initiator zurück, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
|
|
diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird er diesen in
|
|
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
|
|
Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
|
|
RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an den Moderator gehen. Ein
|
|
Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
|
|
allein die Moderatorenwahlreglen für de.admin.news.announce.
|
|
|
|
Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich
|
|
mich bemühen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
|
|
einer Regel zu halten. Wenn man mich also _überzeugen_ kann,
|
|
werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das
|
|
Überzeugen lege ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
|
|
|
|
|
|
4. RfD:
|
|
~~~~~~~
|
|
|
|
Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
|
|
"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an den
|
|
Moderator geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln
|
|
entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er
|
|
Rücksprache mit dem Initiator halten.
|
|
|
|
Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:
|
|
|
|
o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
|
|
soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
|
|
der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
|
|
der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
|
|
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
|
|
|
|
o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
|
|
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
|
|
dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
|
|
zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
|
|
8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
|
|
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
|
|
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
|
|
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
|
|
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
|
|
|
|
|
|
5. Die Diskussion:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
|
|
de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
|
|
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
|
|
Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
|
|
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
|
|
Konsens eingestellt hat.
|
|
|
|
Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
|
|
weiterer RfD eingebracht werden.
|
|
|
|
|
|
6. CfV:
|
|
~~~~~~~
|
|
|
|
Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
|
|
"Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht
|
|
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
|
|
übereinstimmen.
|
|
|
|
Der CfV muß explizit enthalten:
|
|
|
|
o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
|
|
|
|
Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
|
|
klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
|
|
Einrichtung und umgekehrt.
|
|
|
|
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
|
|
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
|
|
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
|
|
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
|
|
abgegeben werden können.
|
|
|
|
o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
|
|
|
|
Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
|
|
der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
|
|
sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
|
|
betragen.
|
|
|
|
o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
|
|
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
|
|
|
|
o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
|
|
Wahlmöglichkeit auszusehen hat.
|
|
|
|
Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
|
|
enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
|
|
Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
|
|
vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
|
|
Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
|
|
werden kann.
|
|
|
|
Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
|
|
Punkte noch unklar ist:
|
|
|
|
o Name der Gruppe
|
|
o Kurzbeschreibung der Gruppe
|
|
o Charta der Gruppe
|
|
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
|
|
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
|
|
|
|
Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
|
|
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
|
|
konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
|
|
eingesetzt werden.
|
|
|
|
|
|
6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
|
|
wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
|
|
können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
|
|
nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.
|
|
|
|
Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
|
|
vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
|
|
ignoriert.
|
|
|
|
Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
|
|
markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
|
|
Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
|
|
Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.
|
|
|
|
Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
|
|
Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
|
|
Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
|
|
entgegennimmt.
|
|
|
|
Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
|
|
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
|
|
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.
|
|
|
|
Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
|
|
werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
|
|
"weitere Regeln" im Sinne von Teil 6 dieser Regeln, bedürfen also
|
|
insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.
|
|
|
|
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.
|
|
|
|
|
|
7. Die Wahlregeln:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
|
|
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
|
|
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
|
|
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
|
|
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
|
|
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
|
|
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.
|
|
|
|
Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
|
|
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
|
|
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
|
|
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
|
|
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
|
|
Meinungsäußerungen oder vergleichbares.
|
|
|
|
Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
|
|
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
|
|
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
|
|
nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.
|
|
|
|
Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
|
|
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
|
|
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
|
|
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
|
|
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
|
|
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
|
|
unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
|
|
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
|
|
werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
|
|
von Wahlen sind nicht möglich.
|
|
|
|
.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
|
|
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
|
|
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
|
|
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
|
|
führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
|
|
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
|
|
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
|
|
|
|
Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
|
|
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
|
|
Ungültigerklärung der Stimme führen.
|
|
|
|
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
|
|
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
|
|
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
|
|
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
|
|
mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
|
|
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
|
|
Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
|
|
Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
|
|
|
|
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
|
|
geheim!
|
|
|
|
Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
|
|
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
|
|
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.
|
|
|
|
Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
|
|
Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
|
|
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
|
|
das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
|
|
zustellbar sein.
|
|
|
|
Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
|
|
Abstimmenden.
|
|
|
|
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
|
|
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
|
|
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
|
|
(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
|
|
|
|
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
|
|
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
|
|
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
|
|
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
|
|
|
|
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
|
|
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
|
|
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
|
|
durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
|
|
eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
|
|
bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
|
|
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
|
|
darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
|
|
erwähnt werden!
|
|
|
|
Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
|
|
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
|
|
eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
|
|
wird wie gehabt per E-Mail an den Moderator geschickt, der es
|
|
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
|
|
Mailing-Listen) postet.
|
|
|
|
Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete
|
|
Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht
|
|
von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im
|
|
Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter
|
|
oder durch den Moderator von de.admin.news.announce im
|
|
Einvernehmen mit dem Wahlleiter abgebrochen werden. Ein
|
|
neuer CfV ist dann jederzeit möglich.
|
|
|
|
Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
|
|
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
|
|
diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt der Moderator
|
|
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
|
|
gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
|
|
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
|
|
wirklich begründeten Fällen akzeptiert.
|
|
|
|
|
|
8. Nach der Wahl:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
|
|
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
|
|
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
|
|
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
|
|
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
|
|
Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
|
|
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator
|
|
gepostet.
|
|
|
|
Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
|
|
eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
|
|
man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet
|
|
hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
|
|
die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden
|
|
Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
|
|
Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
|
|
Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
|
|
werden in der Regel ignoriert.
|
|
|
|
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
|
|
Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
|
|
könnte und die Entscheidung der Umsetzung des Wahlgegenstandes von
|
|
der Entscheidung über den Einspruch nicht mehr abhängt, soll der
|
|
Wahlgegenstand unter Nennung des "vorläufigen Endergebnisses"
|
|
unmittelbar umgesetzt werden. Das endgültige Endergebnis wird mit
|
|
der Einspruchsentscheidung genannt. Dies gilt auch bei mehreren
|
|
Einsprüchen.
|
|
|
|
|
|
9. Sonderregeln für kombinierte Votings:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Abweichend von den obigen Regeln können sog. "kombinierte Votings"
|
|
durchgeführt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der
|
|
Name des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird für jede
|
|
mögliche Kombination der Wahlvorschläge eine eigene Wahl
|
|
durchgeführt, sinnvollerweise natürlich mit *einem* CfV. Über die
|
|
Einrichtung der Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
|
|
|
|
Würden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
|
|
derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
|
|
Verhältnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
|
|
angenommen.
|
|
|
|
|
|
10. Sonderregel für de.alt.*:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Hier ist alles viel einfacher. Die einzige echte Regel lautet hier:
|
|
Fairneß.
|
|
|
|
Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
|
|
Man postet in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
|
|
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
|
|
auch wirklich jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind
|
|
bedauerlicherweise immer noch im Tage- nicht im Minutenbereich, also
|
|
etwa ein Woche warten), und schickt, wenn der Protest nicht allzu
|
|
heftig war, einfach die newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur
|
|
von einer kleinen Menge von Systemen getragen, man erreicht also nur
|
|
einen kleinen Teil von ggf. Interessierten.
|
|
|
|
|
|
11. Danksagung:
|
|
~~~~~~~~~~~~~~~
|
|
|
|
Vielen Dank für Zu- und Vorarbeiten geht an:
|
|
Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
|
|
Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
|
|
Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
|
|
Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
|
|
Joachim Astel <achim@astel.de>
|
|
Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
|
|
Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
|
|
Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.in-berlin.de>
|
|
Martin Recke <mr94@prenzlnet.in-berlin.de>
|