Einrichtungsregeln Stand 1999-06-01
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
This commit is contained in:
parent
b73514365a
commit
17ea2c6ba4
144
einrichtung
144
einrichtung
|
@ -1,6 +1,6 @@
|
|||
Archive-name: de-admin/einrichtung
|
||||
Posting-frequency: weekly
|
||||
Last-modified: 1999-03-14
|
||||
Last-modified: 1999-06-01
|
||||
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
|
||||
|
||||
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
|
||||
|
@ -72,12 +72,9 @@ Inhalt:
|
|||
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
|
||||
darüber abstimmen läßt.
|
||||
|
||||
Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
|
||||
Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
|
||||
Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
|
||||
Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
|
||||
von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
|
||||
werden.
|
||||
Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen
|
||||
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
|
||||
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
|
||||
|
||||
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
|
||||
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
|
||||
|
@ -134,24 +131,15 @@ Inhalt:
|
|||
der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
|
||||
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
|
||||
|
||||
o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
|
||||
eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
|
||||
gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
|
||||
normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
|
||||
60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
|
||||
Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
|
||||
vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
|
||||
Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
|
||||
Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
|
||||
|
||||
Beispiel:
|
||||
Kurzbeschreibung:
|
||||
de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
|
||||
Charta:
|
||||
de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
|
||||
es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
|
||||
der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
|
||||
de.comp.misc für computerbezogene Themen).
|
||||
o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
|
||||
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
|
||||
dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
|
||||
zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
|
||||
8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
|
||||
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
|
||||
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
|
||||
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
|
||||
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
|
||||
|
||||
|
||||
5. Die Diskussion:
|
||||
|
@ -164,27 +152,19 @@ Inhalt:
|
|||
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
|
||||
Konsens eingestellt hat.
|
||||
|
||||
Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
|
||||
nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
|
||||
die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
|
||||
de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
|
||||
ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
|
||||
Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
|
||||
Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
|
||||
sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
|
||||
Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
|
||||
weiterer RfD eingebracht werden.
|
||||
|
||||
|
||||
6. CfV:
|
||||
~~~~~~~
|
||||
|
||||
NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
|
||||
daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
|
||||
Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
|
||||
bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
|
||||
kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
|
||||
kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
|
||||
Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
|
||||
"Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht
|
||||
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
|
||||
übereinstimmen.
|
||||
|
||||
Dieser muß explizit enthalten:
|
||||
Der CfV muß explizit enthalten:
|
||||
|
||||
o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
|
||||
|
||||
|
@ -192,34 +172,18 @@ Inhalt:
|
|||
klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
|
||||
Einrichtung und umgekehrt.
|
||||
|
||||
Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
|
||||
Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
|
||||
gleichen Maschine.
|
||||
|
||||
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
|
||||
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
|
||||
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
|
||||
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
|
||||
abgegeben werden können.
|
||||
|
||||
Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
|
||||
Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
|
||||
Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
|
||||
dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
|
||||
erst gar kein Reply-To: zu generieren).
|
||||
|
||||
Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
|
||||
auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
|
||||
auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
|
||||
handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
|
||||
komplizierter.
|
||||
|
||||
o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
|
||||
|
||||
Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
|
||||
CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
|
||||
genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
|
||||
jedoch höchstens einen Monat betragen.
|
||||
Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
|
||||
der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
|
||||
sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
|
||||
betragen.
|
||||
|
||||
o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
|
||||
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
|
||||
|
@ -325,20 +289,18 @@ Inhalt:
|
|||
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
|
||||
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
|
||||
|
||||
Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
|
||||
auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
|
||||
sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
|
||||
8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
|
||||
Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
|
||||
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
|
||||
Ungültigerklärung der Stimme führen.
|
||||
|
||||
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
|
||||
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
|
||||
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
|
||||
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
|
||||
bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
|
||||
mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
|
||||
Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
|
||||
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
|
||||
dazu s.u.
|
||||
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
|
||||
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
|
||||
mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
|
||||
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
|
||||
Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
|
||||
Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
|
||||
|
||||
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
|
||||
geheim!
|
||||
|
@ -357,19 +319,14 @@ Inhalt:
|
|||
Abstimmenden.
|
||||
|
||||
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
|
||||
wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
|
||||
abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
|
||||
mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
|
||||
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
|
||||
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
|
||||
(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
|
||||
|
||||
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
|
||||
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
|
||||
|
||||
Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
|
||||
Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
|
||||
Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
|
||||
Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
|
||||
mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
|
||||
besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
|
||||
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
|
||||
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
|
||||
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
|
||||
|
||||
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
|
||||
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
|
||||
|
@ -414,19 +371,18 @@ Inhalt:
|
|||
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
|
||||
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
|
||||
Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
|
||||
Wahlstimme zurücktritt!
|
||||
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator
|
||||
gepostet.
|
||||
|
||||
Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
|
||||
einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
|
||||
gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
|
||||
so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
|
||||
Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
|
||||
Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
|
||||
angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
|
||||
E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
|
||||
veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
|
||||
Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
|
||||
Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
|
||||
Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
|
||||
eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
|
||||
man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet
|
||||
hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
|
||||
die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden
|
||||
Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
|
||||
Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
|
||||
Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
|
||||
werden in der Regel ignoriert.
|
||||
|
||||
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
|
||||
Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
|
||||
|
|
Loading…
Reference in a new issue