Einrichtungsregeln Stand 1999-06-01

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@ -1,6 +1,6 @@
Archive-name: de-admin/einrichtung
Posting-frequency: weekly
Last-modified: 1999-03-14
Last-modified: 1999-06-01
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
@ -72,12 +72,9 @@ Inhalt:
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
darüber abstimmen läßt.
Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
werden.
Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
@ -134,24 +131,15 @@ Inhalt:
der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
Beispiel:
Kurzbeschreibung:
de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
Charta:
de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
de.comp.misc für computerbezogene Themen).
o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
5. Die Diskussion:
@ -164,27 +152,19 @@ Inhalt:
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
Konsens eingestellt hat.
Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
weiterer RfD eingebracht werden.
6. CfV:
~~~~~~~
NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
"Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen.
Dieser muß explizit enthalten:
Der CfV muß explizit enthalten:
o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
@ -192,34 +172,18 @@ Inhalt:
klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
Einrichtung und umgekehrt.
Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
gleichen Maschine.
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
abgegeben werden können.
Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
erst gar kein Reply-To: zu generieren).
Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
komplizierter.
o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
jedoch höchstens einen Monat betragen.
Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
betragen.
o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
@ -325,20 +289,18 @@ Inhalt:
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ungültigerklärung der Stimme führen.
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
dazu s.u.
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!
@ -357,19 +319,14 @@ Inhalt:
Abstimmenden.
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
@ -414,19 +371,18 @@ Inhalt:
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
Wahlstimme zurücktritt!
Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator
gepostet.
Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet
hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden
Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
werden in der Regel ignoriert.
Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten