Einrichtungsregeln Stand 1999-06-01
Signed-off-by: Thomas Hochstein <thh@thh.name>
This commit is contained in:
		
							parent
							
								
									b73514365a
								
							
						
					
					
						commit
						17ea2c6ba4
					
				
					 1 changed files with 50 additions and 94 deletions
				
			
		
							
								
								
									
										144
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
							
							
						
						
									
										144
									
								
								einrichtung
									
										
									
									
									
								
							| 
						 | 
				
			
			@ -1,6 +1,6 @@
 | 
			
		|||
Archive-name: de-admin/einrichtung
 | 
			
		||||
Posting-frequency: weekly
 | 
			
		||||
Last-modified: 1999-03-14
 | 
			
		||||
Last-modified: 1999-06-01
 | 
			
		||||
URL: http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -72,12 +72,9 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
  Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
 | 
			
		||||
  darüber abstimmen läßt.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Ist die Wahl erfolgreich, veranlaßt der Moderator oder der
 | 
			
		||||
  Wahlleiter die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der
 | 
			
		||||
  Entscheidung, indem er einen dafür vorgesehenen Server die
 | 
			
		||||
  Einrichtungsnachricht (newgroup) abschicken läßt. Dieser Server kann
 | 
			
		||||
  von jedem Netznutzer per Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt
 | 
			
		||||
  werden.
 | 
			
		||||
  Nach angenommener Wahl veranlaßt der Moderator die notwendigen
 | 
			
		||||
  Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die
 | 
			
		||||
  zugehörigen Steuernachrichten verschickt.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
 | 
			
		||||
  mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -134,24 +131,15 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
    der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
 | 
			
		||||
    noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  o Nach Möglichkeit bereits hier, spätestens jedoch im CfV sollte
 | 
			
		||||
    eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
 | 
			
		||||
    gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist
 | 
			
		||||
    normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
 | 
			
		||||
    60 Zeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den
 | 
			
		||||
    Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
 | 
			
		||||
    vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
 | 
			
		||||
    Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
 | 
			
		||||
    Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Beispiel:
 | 
			
		||||
      Kurzbeschreibung:
 | 
			
		||||
        de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst.
 | 
			
		||||
      Charta:
 | 
			
		||||
        de.etc.misc ist das "Auffangbecken" für alle Themen, für die
 | 
			
		||||
        es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine
 | 
			
		||||
        der übrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise
 | 
			
		||||
        de.comp.misc für computerbezogene Themen).
 | 
			
		||||
  o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
 | 
			
		||||
    Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
 | 
			
		||||
    dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
 | 
			
		||||
    zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
 | 
			
		||||
    8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
 | 
			
		||||
    oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
 | 
			
		||||
    verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
 | 
			
		||||
    welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
 | 
			
		||||
    Newsprogramme zeigen diese Information auch an.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
5. Die Diskussion:
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -164,27 +152,19 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
  also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
 | 
			
		||||
  Konsens eingestellt hat.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Wenn die Befürworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
 | 
			
		||||
  nicht über die strittigen Punkte einig werden können, dann sollte
 | 
			
		||||
  die Diskussion offline (z.B. per E-Mail) statt in
 | 
			
		||||
  de.admin.news.groups weitergeführt werden, bis ein Konsens erreicht
 | 
			
		||||
  ist. Wenn ein Konsens zustande kommt, kann ein neuer, präzisierter
 | 
			
		||||
  Vorschlag eingebracht werden. In diesem Fall wird bei der
 | 
			
		||||
  Einreichung eines RfD (s.o.) erneut begonnen. Ein solcher 2. RfD
 | 
			
		||||
  sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
 | 
			
		||||
  Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
 | 
			
		||||
  weiterer RfD eingebracht werden.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
6. CfV:
 | 
			
		||||
~~~~~~~
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  NACH (!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde,
 | 
			
		||||
  daß eine neue Gruppe wirklich gewünscht wird, eine Einigung über
 | 
			
		||||
  Name, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde und
 | 
			
		||||
  bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll,
 | 
			
		||||
  kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -- engl. "Call for Votes" oder
 | 
			
		||||
  kurz CfV -- beim Moderator eingereicht werden.
 | 
			
		||||
  Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
 | 
			
		||||
  "Call for Votes" oder kurz CfV -- beim Moderator eingereicht
 | 
			
		||||
  werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
 | 
			
		||||
  übereinstimmen.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Dieser muß explizit enthalten:
 | 
			
		||||
  Der CfV muß explizit enthalten:
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -192,34 +172,18 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
    klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
 | 
			
		||||
    Einrichtung und umgekehrt.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen für die
 | 
			
		||||
    Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
 | 
			
		||||
    gleichen Maschine.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
 | 
			
		||||
    der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
 | 
			
		||||
    "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
 | 
			
		||||
    Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
 | 
			
		||||
    abgegeben werden können.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Wenn zwei Adressen für die Stimmabgabe benutzt werden, muß die
 | 
			
		||||
    Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein-
 | 
			
		||||
    Stimmen annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf
 | 
			
		||||
    dieser Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser,
 | 
			
		||||
    erst gar kein Reply-To: zu generieren).
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja-, wie
 | 
			
		||||
    auch Nein-Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
 | 
			
		||||
    auf diese Adresse, da sie u.a. Meinungsänderungen (s.u.) besser
 | 
			
		||||
    handhaben läßt. Die Auszählung wird dadurch allerdings etwas
 | 
			
		||||
    komplizierter.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Üblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veröffentlichung des
 | 
			
		||||
    CfV, aber das muß nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muß
 | 
			
		||||
    genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
 | 
			
		||||
    jedoch höchstens einen Monat betragen.
 | 
			
		||||
    Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
 | 
			
		||||
    der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
 | 
			
		||||
    sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
 | 
			
		||||
    betragen.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
 | 
			
		||||
    Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -325,20 +289,18 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
    Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
 | 
			
		||||
    findet hierüber eine normale Abstimmung statt.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schön, um etwas automatisch
 | 
			
		||||
    auswerten zu können, aber man sollte sie nie vorschreiben, da
 | 
			
		||||
    sonst z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs.
 | 
			
		||||
    8*space" zu einer ungültigen Stimme führen könnten.
 | 
			
		||||
  Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
 | 
			
		||||
    Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
 | 
			
		||||
    Ungültigerklärung der Stimme führen.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
 | 
			
		||||
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
 | 
			
		||||
    hat genau eine Stimme. Dies schließt "fremde Netze" ausdrücklich
 | 
			
		||||
    ein. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das
 | 
			
		||||
    bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realname, der
 | 
			
		||||
    mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des
 | 
			
		||||
    Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die Veröffentlichung des
 | 
			
		||||
    Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden,
 | 
			
		||||
    dazu s.u.
 | 
			
		||||
    hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
 | 
			
		||||
    natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
 | 
			
		||||
    mit einem Realname, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
 | 
			
		||||
    und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß; auf die
 | 
			
		||||
    Veröffentlichung des Realnames kann in begründeten (!)
 | 
			
		||||
    Einzelfällen verzichtet werden, dazu s.u.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
    Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
 | 
			
		||||
    geheim!
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -357,19 +319,14 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
    Abstimmenden.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
 | 
			
		||||
    wenn nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller
 | 
			
		||||
    abgegebenen, gültigen Stimmen dafür stimmen (Verhältnis), und
 | 
			
		||||
    mindestens 60 Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
 | 
			
		||||
    wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
 | 
			
		||||
    Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
 | 
			
		||||
    (Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
 | 
			
		||||
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gültigen
 | 
			
		||||
    Stimme [in 7. Ergebnis], da sie das Ergebnis verfälschen würden.
 | 
			
		||||
    Sie sollten daher auch erst gar nicht eingesandt werden!
 | 
			
		||||
    Selbstverständlich ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme
 | 
			
		||||
    mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen
 | 
			
		||||
    besonders bei "kombinierten Votings" (Teil 9) Sinn.
 | 
			
		||||
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
 | 
			
		||||
    möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
 | 
			
		||||
    rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
 | 
			
		||||
    daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			@ -414,19 +371,18 @@ Inhalt:
 | 
			
		|||
  (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
 | 
			
		||||
  Realnames kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden.
 | 
			
		||||
  Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner
 | 
			
		||||
  Wahlstimme zurücktritt!
 | 
			
		||||
  Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann vom Moderator
 | 
			
		||||
  gepostet.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb
 | 
			
		||||
  einer Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als
 | 
			
		||||
  gültig angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben),
 | 
			
		||||
  so veranlaßt der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
 | 
			
		||||
  Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
 | 
			
		||||
  Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur
 | 
			
		||||
  angehalten werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine
 | 
			
		||||
  E-Mail an diesen Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so
 | 
			
		||||
  veranlaßt der Account gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der
 | 
			
		||||
  Liste der offiziellen Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen
 | 
			
		||||
  Adressen als diesem Account werden in der Regel ignoriert.
 | 
			
		||||
  Wird nicht innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis
 | 
			
		||||
  eingelegt, so ist die Wahl gültig. Um Einspruch einzulegen, sendet
 | 
			
		||||
  man einfach eine E-Mail an den Moderator. Dieser entscheidet
 | 
			
		||||
  hierüber, woraufhin das ggf. korrigierte Ergebnis gültig wird. Ist
 | 
			
		||||
  die Wahl angenommen, so verschickt der Moderator die entsprechenden
 | 
			
		||||
  Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen
 | 
			
		||||
  Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.
 | 
			
		||||
  Steuernachrichten von anderen Adressen als dem Moderations-Account
 | 
			
		||||
  werden in der Regel ignoriert.
 | 
			
		||||
 | 
			
		||||
  Wenn zum Ende der Einspruchsfrist ein Einspruch aufgrund seines
 | 
			
		||||
  Inhalts keine Wahlwiederholung als Folgeentscheidung beinhalten
 | 
			
		||||
| 
						 | 
				
			
			
 | 
			
		|||
		Loading…
	
	Add table
		Add a link
		
	
		Reference in a new issue